Konto 2113 - Nicht abzugsfähige Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG (Hinzurechnungsbetrag)
Typ: GuV
Guv
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Beispiele für Abrechnungsvorgänge für das Konto 2113
Soll | Haben | Buchhaltung | Detail |
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Von den betrieblichen Schuldzinsen in Höhe von 8.000 EUR sind nur 2.500 EUR der Prüfung nach § 4 Abs. 4a EStG zu unterziehen. Daraus ergeben sich 2.100 EUR nicht abziehbare Schuldzinsen. | |||
2113 Konto 2113 - Nicht abzugsfähige Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG (Hinzurechnungsbetrag) (GuV) |
Nicht abzugsfähige Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG (Hinzurechnungsbetrag) - GuV ( 2100 EUR) | ||
2110 Konto 2110 - Zinsaufwendungen für kurzfristige Verbindlichkeiten (GuV) |
Zinsaufwendungen für kurzfristige Verbindlichkeiten - GuV ( 2100 EUR) |