Konto 0951 - Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen zur Saldierung mit Vermögensgegenständen zum langfristigen Verbleib nach § 246 Abs. 2 HGB
Typ: Passiv.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen oder Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung
Beispiele für Abrechnungsvorgänge für das Konto 0951
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Kommentar
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